BA - VW-Abgasmanipulationen: Die Bundesanwaltschaft schliesst ihr Strafverfahren mit Einstellungsverfügung ab

16. Nov 2024

VW-Abgasmanipulationen: Die Bundesanwaltschaft schliesst ihr Strafverfahren mit Einstellungsverfügung ab

Bern, 31.10.2024

Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst das Schweizer Strafverfahren im Zusammenhang mit den VW-Abgasmanipulationen ab. Ein Bussgeldbescheid gegen die VOLKSWAGEN AG (VW AG) der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Deutschland verunmöglicht eine erneute Strafverfolgung der VW AG durch die BA in der Schweiz aufgrund des transnationalen Doppelverfolgungs- und Doppelbestrafungsverbots. Die BA hat das Strafverfahren gegen die VW AG daher eingestellt. Der Tatverdacht gegen die AMAG IMPORT AG (AMAG AG) und gegen deren verantwortliche Organe und Betriebszugehörige hat sich nicht erhärtet. Aus diesem Grund hat die BA das Strafverfahren auch gegen diese Beschuldigten eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.ba.admin.ch