Bundesrat konkretisiert Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen
Bern, 14.02.2024
Am 1. Januar 2025 tritt die revidierte Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Sie ermöglicht den Gerichten, zukünftig in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen einzusetzen. Die technischen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit regelt der Bundesrat in einer Verordnung. Er hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf eröffnet. Diese dauert bis am 22. Mai 2024.
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