Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden vom Dividendenverbot ausgenommen
Bern, 02.04.2025
Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden nicht mehr zu einer Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen führen. An seiner Sitzung vom 2. April 2025 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 gutgeheissen. Sie treten am 1. Mai 2025 in Kraft.
Quelle: www.admin.ch