Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung
Bern, 13.12.2024
Das Prinzip der einmaligen Erhebung der Daten («once only») muss für das Bundesgesetz über die Krankenversicherung gelten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes eröffnet. Die Spitäler sollen die Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundesstatistikgesetz, dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung, dem Bundesgesetz über die Militärversicherung und dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung erforderlich sind, an eine vom Bundesamt für Statistik geführte Plattform übermitteln. Die Organisation des Datenflusses wird dadurch vereinfacht und verbessert.
Quelle: www.admin.ch