ESTV - Gesetzesänderung per 1. Januar 2025 – Betreibung auf Konkurs

16. Nov 2024

Gesetzesänderung per 1. Januar 2025 – Betreibung auf Konkurs

Bern, 14.11.2024

Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Einzug von Steuern und Abgaben nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich (Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Diese Bestimmung wird aufgehoben und ab dem 1. Januar 2025 wird für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt (Art. 39 SchKG).

Quelle: www.estv.admin.ch