Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten
Bern, 02.07.2024
Die ESTV hat erstmals die Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer untersucht. Viele Steuerpflichtige nutzen diesen Abzug für kleine Beträge, die weit unter den gewährten Höchstgrenzen liegen. Zwischen den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede: im Tessin machen z.B. nur 9.2% der Steuerpflichtigen mit Kindern diesen Abzug geltend, während es in der Waadt 29.8% sind. Verheiratete Steuerpflichtige mit Kindern reduzieren ihre Steuer im Durchschnitt stärker als Alleinstehende mit Kindern.
Quelle: estv.admin.ch